Neue Hundesteuermarken und neuer jährlicher Fälligkeitstermin der Hundesteuer
Hundehalter in der Stadt Lindenfels erhalten im Januar 2025 neue Hundesteuermarken, zeitgleich verlieren die bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit und müssen gegen die neue Version ausgetauscht werden. Eine Rückgabe der bisherigen Marken ist nicht erforderlich. Nur bei Abmeldung eines Hundes bleibt die Rückgabe der gültigen Steuermarke an die Stadt Lindenfels vorgeschrieben.
Die neuen Steuermarken werden den Hundehaltern, zusammen mit den Hundesteuerbescheiden, per Post zugestellt.
Es wird außerdem um Beachtung des neuen jährlichen Fälligkeitstermins der Hundesteuer, zum 01.07. eines Jahres, gebeten.