Genossenschaftsversammlungen der Jagdgenossenschaften
Die Genossenschaftsversammlungen der Jagdgenossenschaften sind zu den folgenden Terminen anberaumt:
Lindenfels: Donnerstag, 19.03.2026, 19.00 Uhr: Hotel-/Restaurant Waldschlösschen, 64678 Lindenfels, Nibelungenstraße 102
Schlierbach/Glattbach: Donnerstag, 26.03.2026, 19.00 Uhr: Hotel-/Restaurant Wiesengrund, 64678 Lindenfels-Winkel, Talstraße 3
Die Jagdgenossen, das sind die Eigentümer bejagbarer Flächen die innerhalb der Grenzen der genannten Jagdbezirke liegen, werden hiermit gemäß § 5 Abs. 1 der Genossenschaftssatzung zur Teilnahme an der jeweiligen Genossenschaftsversammlung eingeladen. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig (§ 5, Abs. 3 Genossenschaftssatzung).
In der Genossenschaftsversammlung kann jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder durch seinen volljährigen Ehegatten, Lebenspartner oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades oder eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person ausüben lassen, sofern sie voll geschäftsfähig sind. (§ 6, Abs. 3 der Genossenschaftssatzung).
Tagesordnung
1.) Eröffnung und Begrüßung
2.) Bericht des Jagdvorstehers
3.) Kassenbericht
4.) Bericht der Kassenprüfer
5.) Entlastung des gesamten Vorstandes
6.) Verwendung des Jagdpachterlöses
7.) Haushaltsplan 2026
8.) Verschiedenes
gez. Klöss Jagdvorsteher
