Bürgermeisterwahl 2024

Wahlhelfer werden

Wahlhelfer sind für die Durchführung von demokratischen Wahlen unverzichtbar. Sie wollen aktiver Teil sein? Dann melden Sie sich bei uns: Wahlhelfer werden.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Alle wahlberechtigten Personen können Wahlhelfer werden. Dazu müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) 

- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

- seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat

- nicht nach § 31 HGO vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Zusammensetzung und Aufgaben als Wahlhelfer

Der Wahlvorstand setzt sich aus

  • - Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter
  • - Schriftführer und dessen Stellvertreter
  • - und 3 bis 5 Beisitzern

zusammen.

Um Sie optimal vorzubereiten gibt es ca. 2 Wochen vor dem Wahltag für die Wahlvorsteher und Schriftführer eine Schulung.

Die Aufgaben des Wahlvorstandes umfassen unter anderem:

  • - Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
  • - Überprüfung der Wahlberechtigung
  • - Ausgabe der Stimmzettel
  • - Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • - Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
  • - Erstellung einer Wahlniederschrift

 

 

Was bekomme ich für das Ehrenamt?

Mitglieder von Wahlvorständen erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld. Für die Vorsitzenden der Wahlvorstände sind jeweils 35 Euro vorgesehen, für die übrigen Mitglieder jeweils 25 Euro.

Ihr Einsatzort

Sie sind in einem von 9 Urnen- oder 2 Briefwahlbezirken tätig. 

Im Wahlraum

Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahlraum im Stadtgebiet. Bei einer Mithilfe im Wahlraum sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, teilt sich der Wahlvorstand nach Beginn der Wahlhandlung auf zwei Schichten auf, zum Auszählen müssen alle wieder anwesend sein.

Briefwahlbezirke

Im Stadtgebiet gibt es zwei Briefwahlbezirke; Briefwahl I, in dem die Briefwähler der Kernstadt ausgezählt werden, sowie Briefwahl II, in dem die Briefwähler aller Stadtteile ausgezählt werden. In den Briefwahlbezirken beginnen ab ca. 14:30 Uhr des Wahltages die Vorbereitungen zur Auszählung. Diese findet i.d.R. in Räumen des Rathauses und/oder Bürgerhauses statt.

Sie haben noch Fragen?

Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail an wahlen[at]lindenfels.de oder rufen Sie uns unter 06255 / 306 83 an.

Anmeldeformular Wahlhelfer