Europawahl am 09. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürger*innen, die
- - am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind
- - das 16. Lebensjahr vollendet haben
- - seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- - nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
§ 6 Wahlrecht – Europawahlgesetz
Artikel 116 Absatz 1 - Grundgesetz
§ 6a Ausschluss vom Wahlrecht - Europawahlgesetz
3882 Lindenfelserinnen und Lindenfelser sind mit Stand 1. März 2024 zur Europawahl wahlberechtigt. Davon sind 1991 weiblich und 1891 männlich. 27 Wahlberechtigte Personen sind 16. Jahre alt, insgesamt 99 Personen dürfen zum ersten Mal wählen. Die älteste Wahlberechtigte Person ist 100 Jahre alt.
Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!).
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Wie kann ich teilnehmen?
Urnenwahl:
Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Bis auf die Wahlräume in Glattbach, Seidenbuch und Winkel, sind die Urnenwahlbezirke für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Briefwahl:
Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Direktwahl:
Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab Anfang Mai 2024 persönlich im Rathaus wählen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 29. April bis 19. Mai per Post zugestellt. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter 06255 306 0 an uns. Mehr Informationen zu etwaigen Fristen entnehmen Sie bitte der "Bekanntmachung über die Einsicht ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024" (mit Klick auf das Bild gelangen Sie zur Bekanntmachung).
Wahlbekanntmachung
Wahlhelfer werden
Für die Durchführung der Wahl sucht die Stadt Lindenfels rund 80 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für die Urnenwahl und die Briefwahlbezirke. Alle Wahlberechtigten können sich für dieses Ehrenamt melden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten


