Bekanntmachungen / Offenlegungen / Haushaltspläne

Kommunalwahl am 15.03.2026 – endgültiges Ergebnis


Kommunalwahl am 15. März 2026 - Sitzung über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte findet am

Mittwoch 25.03.2026, 14:30 Uhr

im Haus des Gastes (Bürgerhaus), Burgstraße 36, 64678 Lindenfels, statt.

 

Lindenfels, 17.03.2026

Maximilian Klöss
Gemeindewahlleiter


Vorläufiges Ergebnis der Gemeindewahl

ParteiErgebnisVerteilungSitzverteilung
CDU19,41 % 
19,41% 
 
6
SPD30,46 % 
30,46% 
 
9
GRÜNE12,49 % 
12,49% 
 
4
FDP6,14 % 
6,14% 
 
2
LWG31,50 % 
31,50% 
 
10
Gesamt100,00 % 
     
 
31

Verteilung der Sitze Stadtverordnetenwahl 15.03.2026

Stadt Lindenfels

Sitzverteilung - Es wurden 31 Sitze vergeben.

ParteiKandidat/inMandatStimmen
CDUKurfürst, PeterPersonenwahl1.401
CDUKluge, MarkusPersonenwahl979
CDUSchmitt, ClaudiaPersonenwahl972
CDUBiermann, DirkPersonenwahl923
CDUKurfürst, KatjaPersonenwahl896
CDUSchmitt, SebastianPersonenwahl859
SPDBauer, ThomasPersonenwahl1.153
SPDDr. Höly, KristinaPersonenwahl1.151
SPDPeter, NadjaPersonenwahl1.079
SPDRinger, StefanPersonenwahl967
SPDStanka, HaraldPersonenwahl950
SPDMeister, PeterPersonenwahl935
SPDSattler, MatthiasPersonenwahl927
SPDRest, GilbertPersonenwahl891
SPDThaidigsmann, IngoPersonenwahl868
GRÜNEHöly, AnnaPersonenwahl786
GRÜNERuoff, JochenPersonenwahl764
GRÜNEHervé, MarinePersonenwahl715
GRÜNEKrey, MartinPersonenwahl630
FDPAdolph, DieterPersonenwahl474
FDPMorckel, IngePersonenwahl461
LWGBitsch, KatharinaPersonenwahl1.582
LWGBitsch, ReinhardPersonenwahl1.523
LWGRoßmann, UlrichPersonenwahl1.489
LWGRettig, BerndPersonenwahl1.467
LWGMeister, JonasPersonenwahl1.429
LWGWeber, IlkaPersonenwahl1.314
LWGGötz, MelaniePersonenwahl1.288
LWGForrester, Anna-MariePersonenwahl1.277
LWGRettig, MarcoPersonenwahl1.266
LWGRegel, MichaelPersonenwahl1.252
Gesamt:31 Sitze

Wahlbeteiligung Stadtverordnetenwahl 15.03.2026

Stadt Lindenfels

BezeichnungAnzahlAnteil
Wahlberechtigte3.997-
Wähler/-innen2.38859,74 %
Ungültige Stimmzettel974,06 %
Gültige Stimmen67.887100,00 %
Quelle: votemanager V26.03.02 | 20.03.2026 12:40


Bekanntmachung zur Beantragung von Wahlscheinen und Öffnungszeiten des Wahlamts

Für die bevorstehende Kommunalwahl weist die Stadtverwaltung Lindenfels darauf hin, dass Wahlscheine bzw. Briefwahlanträge noch bis Freitag, den 13. März, um 13:00 Uhr beantragt werden können.

Erweiterte Öffnungszeiten des Wahlamts

Zur Ausstellung von Wahlscheinen im Krankheitsfall ist das Wahlamt zusätzlich wie folgt geöffnet:

  • - Samstag: 9:00–12:00 Uhr
  • - Sonntag: 8:00–15:00 Uhr

Schließung des Rathauses am 16. & 17. März

Aufgrund der Auszählung der Kommunalwahlergebnisse bleibt das Rathaus am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Auszählung ist öffentlich.

Die Verwaltung ist ab Donnerstag, 19. März, wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.

Musterstimmzettel

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl in der Stadt Lindenfels am 15. März 2026

1. Am 15. März 2026 finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr gleichzeitig die Gemeinde - und Kreiswahl sowie die Ortsbeiratswahl statt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinanträge und Wahlscheine sowie für die Briefwahl ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzettelumschläge verwendet.

 

2. Die Gemeinde ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.

 

 

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22.02.2026 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde Rathaus der Stadt 64678 Lindenfels, Burgstraße 39, Zi 3, Bürgerbüro zur Einsichtnahme aus.

 

WahlbezirkBezeichnung des WahlbezirksBezeichnung des Wahlraums
(Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
Barrierefrei
Lindenfels 01Bürgerhaus LindenfelsBurgstraße 36
64678 Lindenfels
Ja
Lindenfels 02Bürgerhaus LindenfelsBurgstraße 36
64678 Lindenfels
Ja
Eulsbach 03Dorfgemeinschaftsraum EulsbachEckweg 15
64678 Lindenfels
Ja
Glattbach 04Gemeinschaftshaus GlattbachOrtsstraße 34
64678 Lindenfels
Nein
Kolmbach 05Gemeinschaftshaus KolmbachSchulstraße 2
64678 Lindenfels
Ja
Seidenbuch 06Gemeinschaftshaus SeidenbuchStarkenburgstraße 1
64678 Lindenfels
Nein
Schlierbach 07Ev. Gemeindehaus SchlierbachKirchstr. 5
64678 Lindenfels
Ja
Winkel 08Feuerwehrgerätehaus WinkelBuchwaldstraße 9
64678 Lindenfels
Nein
Winterkasten 09Ev. Gemeindezentrum WinterkastenWaldhufenkirche
Röttweg 6
64678 Lindenfels
Ja
Briefwahlbezirke für WB 01 und 02
(Briefwahlvorstand I)
Haus des Gastes (Bürgerhaus)Parkzimmer (Zugang „In der Stadt“)
Burgstraße 36
64678 Lindenfels
Nein
Briefwahlbezirke aller Stadtteile
(Briefwahlbezirk II)
Rathaus LindenfelsRatssaal
Burgstraße 39
64678 Lindenfels
Nein

 

3. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird an den Werktagen in der Zeit vom 23.02.2026 bis zum 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt 64678 Lindenfels, Burgstraße 39, Zi. 3, Bürgerbüro für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026 bis 12:00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Lindenfels, Burgstr. 39, Zi. 3, Bürgerbüro, 64678 Lindenfels Einspruch einlegen.

 

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 22.02.2026 beim Gemeindevorstand (Anschrift s.oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.

 

Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 22.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

 

 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Gemeinde/der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen

• in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 22.02.2026 oder die Einspruchsfrist bis zum 27.02.2026 versäumt haben,

b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,

c. wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

 

 

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die

 

• in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 13.03.2026, 13:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren haben, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

 

4.1 Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, einen amtlichen Stimmzettel und einen dazugehörenden amtlichen Stimmzettelumschlag:

 

• Für die Gemeindewahl einen amtlichen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• für die Kreiswahl einen amtlichen roten Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,

• für die Ortsbeiratswahl einen amtlichen grünen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,

 

Ferner

 

• einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,und

• ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

 

Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

 

Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

4.2 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums je einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind, in den unter Nr. 4.1 genannten Farben.

 

 

4.3 Sind für die Kommunalwahlen mehrere Wahlvorschläge (Listen) zur Wahl zugelassen, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt; ist für eine Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

 

 

Die amtlichen Stimmzettel enthalten bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl die zugelassenen Wahlvorschläge bei der Gemeinde-, Kreis- und Ortsbeiratswahl in der durch § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes bestimmten Reihenfolge unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet auch diese, Ruf- und Familiennamen, auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers ein Doktorgrad bzw. Ordens- oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist, der Bewerberinnen und Bewerber eines jeden Wahlvorschlags, sowie einen Kreis für die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin und jeden Bewerber. Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.

 

 

Bei der Mehrheitswahl die Ruf- und Familiennamen, auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers ein Doktorgrad bzw. Ordens- oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen ist, der Bewerberinnen und Bewerber sowie drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin oder jeden Bewerber.

 

 

Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen wie die Gemeindevertretung/der Kreistag/der Ortsbeirat/der Ausländerbeirat Vertreterinnen und Vertreter hat.

 

 

Der Wähler gibt seine Stimmen bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl wie folgt ab:

 

 

Die Stimmen können an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden (panaschieren) und dabei können jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).

 

 

Sofern nicht alle Stimmen einzeln vergeben werden sollen oder noch Stimmen übrig sind, kann ein Wahlvorschlag zusätzlich in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden. In diesem Fall hat die Kennzeichnung der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags so lange weitere Stimmen zugerechnet werden, bis alle Stimmen vergeben sind oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind. Ein Wahlvorschlag kann auch nur in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden, ohne Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben. In diesem Fall erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.

 

 

Wenn ein Wahlvorschlag in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag gestrichen werden; diesen Personen werden keine Stimmen zugeteilt.

 

Bei der Mehrheitswahl können jeder Bewerberin und jedem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden.

 

4.4 Die wahlberechtigte Person begibt sich mit dem/den Stimmzettel/n in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den/die Stimmzettel und faltet ihn/sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnungen nicht erkennen können.

 

 

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

 

5.1 Der Briefwahlvorstand/die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Burgstraße 37 – 39, und im Parkzimmer des Haus des Gastes (Bürgerhaus), Burgstraße 36, 64678 Lindenfels Zugang über „In der Stadt“ zusammen.

 

 

5.2 Für die Ermittlung des Wahlergebnisses ist ein Auszählungswahlvorstand gebildet. Er ist für folgende Wahlbezirke bzw. Briefwahlbezirke zuständig und tritt am 15. und 16, ggfs. auch am 17. März 2026 um 08:30 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen:

 

Wahlbezirk-Nr.Abgrenzung der WahlbezirkeLage des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
Allgemeine Wahlbezirke 1 – 9 und sämtliche BriefwahlbezirkeArbeitsgruppen 1 bis 4
s. Aushang an den jeweiligen Eingangstüren
• Zimmer 1 (EG)
• Zimmer 2 (EG)
• Zimmer 14 (1. OG – Ratssaal)
alle Burgstr. 39, 64678 Lindenfels

6. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht jeweils nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.

 

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimmen gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 7 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz).

 

 

Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten Stimmen abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

 

 

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

 

 

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.

 

 

7. Amtliche Musterstimmzettel, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind, sind an folgenden Stellen erhältlich:

 

Rathaus, Zi. 3 Bürgerbüro und im Büro Kur, Touristik und Öffentlichkeit. Sie sind zudem auf de Homepage der Stadt www.lindenfels.de und in den Aushangkästen im Stadtgebiet einsehbar.

 

Sie dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief gelegt werden.

 

Lindenfels, 16. Februar 2026 Der Magistrat der Stadt Lindenfels
Maximilian Klöss
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Lindenfels für die Kommunalwahlen am 15.03.2026

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindenfels (Gemeindewahl) am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung (Gemeindewahl) am 15. März 2026 in der Stadt Lindenfels zugelassen:

Wahlvorschlag   Nr 1  Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1KurfürstPeterDiplom-Betriebswirt (BA)1968Böblingen64678 Lindenfels
2SchmittClaudiaSozialversicherungs-fachangestellte1960Bensheim64678 Lindenfels
3KlugeMarkusManager Business Development1973Wolfsburg64678 Lindenfels
4van Loon-NoppeSusanneHundefriseur1968Flörsheim am Main64678 Lindenfels
5BiermannDirkPolizeibeamter1966Heidelberg64678 Lindenfels
6KurfürstKatjaDiplom-Betriebswirtin (BA)1970Heessen64678 Lindenfels
7HeckNicoleselbstständig1970Langen (Hessen)64678 Lindenfels
8MeidingerMarcoAnlagenmechaniker1988Frankfurt am Main64678 Lindenfels
9TogtokhsurenAriungerelQM-Qualitätsmanagerin1983Ulan Bator64678 Lindenfels
10TęczaEugeniaPflegehelferin1988Lubań64678 Lindenfels
11WeisChristianeOrthopädietechnikerin1981Bad Kreuznach64678 Lindenfels
12LeideritzUweLagerist1968Erbach64678 Lindenfels
13SchmittSebastianLandschaftsingenieur1991Heppenheim64678 Lindenfels
14KlugeEickeLehrerin1976Wetzlar64678 Lindenfels
15SchmittHeinzGärtnermeister1961Krumbach64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr. 3  Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Lfd. Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1BauerThomasPensionär1957Jugenheim64678 Lindenfels
2PeterNadjaMedizinische Fachan-gestellte1984Lindenfels64678 Lindenfels
3RingerStefanRentner1956Darmstadt64678 Lindenfels
4ThaidigsmannIngoGewerkschaftssekretär1960Nürnberg64678 Lindenfels
5Dr. HölyKristinaSoziologin1987Lindenfels64678 Lindenfels
6StankaHaraldIndustriemeister1959Winterkasten64678 Lindenfels
7GrieserHeikoBauingenieur1964Bensheim64678 Lindenfels
8DaumSonjaRentnerin1959Jugenheim64678 Lindenfels
9SattlerMatthiasElektroingenieur1972Erbach64678 Lindenfels
10MeisterPeterRentner1957Schlierbach64678 Lindenfels
11BauerIngridPensionärin1956Mainz64678 Lindenfels
12TerportenJoachimPensionär1953Bensheim64678 Lindenfels
13WörleArminTeamsteuerer1966Lindenfels64678 Lindenfels
14RestGilbertGeschäftsführer1961Glattbach64678 Lindenfels
15GammelinBeateJuristin1966Gießen64678 Lindenfels
16FeustelRalfDiplom-Sozialpädagoge1963Naila64678 Lindenfels
17LettmannChristianRentner1954Zoppot64678 Lindenfels
18GroschNorbertRentner1946Mainz64678 Lindenfels
19RothSabinaBereichsleiterin1964Bensheim64678 Lindenfels
20Dr. GrubeJensWissenschaftl. Mitarbeiter1972Frankfurt/M.64678 Lindenfels
21WamserReneStudent2002Lindenfels64678 Lindenfels
22Dr. GammelinMatthiasBiologe1959Hamburg64678 Lindenfels
23LorenzAndreaPharmazeutisch-kauf-männische Angestellte1968Neustadt, Weinstraße64678 Lindenfels
24WamserUweVerwaltungsangestellter1967Bensheim64678 Lindenfels
25NicklesGebhardRentner1941Klingenberg a. M.64678 Lindenfels
26ThaidigsmannPetraDiplom-Sozialpädagogin1963Darmstadt64678 Lindenfels
27AlterHans-WilhelmFahrlehrer1941Nieder-Saulheim64678 Lindenfels
28WollinReinerMetallbaumeister1962Jugenheim64678 Lindenfels
29BaumgartChristianElektroinstallateur1976Koblenz64678 Lindenfels
30SeegerWolfgangRentner1941Stuttgart64678 Lindenfels
31SchneiderOttoOberamtsrat a. D.1940Darmstadt64678 Lindenfels
32KaempfJürgenPensionär1951Lindenfels64678 Lindenfels
33GärtnerPeterDiplom-Ingenieur1949Lindenfels64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr. 4  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1HervéMarineLehrerin1981Plomeur (Frankreich)64678 Lindenfels
2RuoffJochenGeschäftsführer1959Darmstadt64678 Lindenfels
3MeineckeRüdigerSenior Security Manager1972Gifhorn64678 Lindenfels
4KreyMartinselbstständiger Kauf-mann1957Duisburg64678 Lindenfels
5BonnSusanneÜbersetzerin1967Bensheim64678 Lindenfels
6HölyAnnaDoula1988Lindenfels64678 Lindenfels
7HoweWaltherDiplom-Sozialpädagoge1957Hermer64678 Lindenfels
8StrohmengerSilkeMuseumspädagogin1968Bensheim64678 Lindenfels
9ErhardtJürgenGeschäftsführer1968Bad Kissingen64678 Lindenfels
10LöfflerRalfDiplom-Ingenieur1964Waldkirch64678 Lindenfels
11Dr. SchwarzmüllerSiegfriedLehrer a. D.1946Frankfurt/M.64678 Lindenfels
12SefrinAlexandraDiplom-Informatikerin1968Dinkelsbühl64678 Lindenfels
13LöfflerAlexandraDiplom-Verwaltungswirtin1969Flörsheim64678 Lindenfels
14FlickUlrikeHebamme i. R.1951Korbach64678 Lindenfels
15Becker-SalzsäulerBiancaProduktforscherin1967Kirn64678 Lindenfels
16BeckerPeterTechnischer Angestellter1969Bad Hersfeld64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr. 5  Freie Demokratische Partei – FDP

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1BremickerMarcusAngestellter1976Bensheim64678 Lindenfels
2AdolphDieterKaufmann und Florist1953Jugenheim64678 Lindenfels
3PfeiferDorotheeVertriebsmitarbeiterin1970Bensheim64678 Lindenfels
4MorckelIngeApothekerassistentin i. R.1952Lindenfels64678 Lindenfels
5AdolphThorstenRentner1977Lindenfels64678 Lindenfels
6BremickerBenjaminStudent2006Lindenfels64678 Lindenfels
7MorckelMarkusBankkaufmann1975Lindenfels64678 Lindenfels
8BremickerEmelyStudentin2003Lindenfels64678 Lindenfels
9AdolphManuelaKauffrau im Einzelhandel1980Oberhausen64678 Lindenfels
10BremickerGabiLehrerin1980Heidelberg64678 Lindenfels
11AdolphChristianElektroanlagenmonteur1987Lindenfels64678 Lindenfels
12SchäferCorneliaex. Altenpflegerin1981Jugenheim64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr 6  Lindenfelser Wählergemeinschaft – LWG

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1RoßmannUlrichIndustriemeister1965Darmstadt64678 Lindenfels
2RettigBernd AdamFeuerwehrbeamter a. D.1963Bensheim64678 Lindenfels
3BitschKatharinaApplikationsingenieurin1999Heppenheim64678 Lindenfels
4WeberIlkaElektroingenieurin1997Lindenfels64678 Lindenfels
5BitschReinhardKeltereibetreiber1963Bensheim64678 Lindenfels
6ForresterAnna-Marieselbstständig1987Trier64678 Lindenfels
7RegelMichaelSchreiner1959Fürth Odw.64678 Lindenfels
8MeisterJonasLaborant1997Lindenfels64678 Lindenfels
9SchmidtRudiMaschinenbaumeister1946Allertshofen64678 Lindenfels
10RettigMarco WilhelmIndustriemechaniker1974Bensheim64678 Lindenfels
11GötzMelanieSteuerfachangestellte1976Lindenfels64678 Lindenfels
12RothBarbaraHausfrau1961Lindenfels64678 Lindenfels
13LerchSebastianChemiemeister1976Groß-Strelitz64678 Lindenfels
14RettigLuca BerndMetallbauer2003Lindenfels64678 Lindenfels
15GötzAbigailVerwaltungsfach-angestellte2003Lindenfels64678 Lindenfels
16FendrichWilhelmServicetechniker1952Ellenbach64678 Lindenfels
17BitschPeterDiplom-Kaufmann1963Winkel64678 Lindenfels
18BumannGeorgLand- und Forstwirt1952Seidenbuch64678 Lindenfels

 

 

Lindenfels, 20.01.2026

Maximilian Klöss

Gemeindewahlleiter


Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Lindenfels für die Kommunalwahlen am 15.03.2026

Wahl der Ortsbeiräte in den Stadtteilen der Stadt Lindenfels am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken der Stadt Lindenfels am 15.03.2026 zugelassen:

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Eulsbach

Wahlvorschlag   Nr. 3  Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1WörleArminTeamsteuerer1966Lindenfels64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr 6  Lindenfelser Wählergemeinschaft – LWG

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1FendrichWilhelmServicetechniker1952Ellenbach64678 Lindenfels
2GanzChristianDiplom-Bauingenieur1972Weinheim64678 Lindenfels
3GölzNadineBankkauffrau1982Eisleben64678 Lindenfels
4FendrichTimFeinwerk-mechanikermeister1991Weinheim64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Glattbach

Wahlvorschlag   Nr. 3  Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1HeßHeike AnnaTrainer1964Bensheim64678 Lindenfels
2Dr. GrubeJensWissenschaftl. Mitarbeiter1972Frankfurt/M.64678 Lindenfels
3FechlerMichaelPolizeikommissaranwärter1994Heppenheim64678 Lindenfels
4SchmittDavidDiplom-Verwaltungswirt1982Lindenfels64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr 6  Lindenfelser Wählergemeinschaft – LWG

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1RettigBernd AdamFeuerwehrbeamter a. D.1963Bensheim64678 Lindenfels
2LerchSebastianChemiemeister1976Groß-Strelitz64678 Lindenfels
3MeisterJonasLaborant1997Lindenfels64678 Lindenfels
4RettigChristopher MarcoMechatroniker1991Lindenfels64678 Lindenfels
5RettigLuca BerndMetallbauer2003Lindenfels64678 Lindenfels
6RettigMarco WilhelmIndustriemechaniker1974Bensheim64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Kolmbach

Wahlvorschlag   Nr. 6  Bürger für Kolmbach – BfK

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1DerschKurtPensionär1949Marburg64678 Lindenfels
2GroerClaudiaPhysiotherapeutin1964Dortmund64678 Lindenfels
3PietraßUlrichSenior Projektmanager1979Hamburg64678 Lindenfels
4RauschWolfgangRentner1954Reichenbach (Lautertal)64678 Lindenfels
5RettigChristophSchreiner1976Lindenfels64678 Lindenfels
6WolfBirgitSekretärin1966Bensheim64678 Lindenfels
7RitterRomanSchreinermeister1988Kempten64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Schlierbach

Wahlvorschlag   Nr 6  Bürgerliste Schlierbach – BLS

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1HördtSandraVerwaltungsangestellte1972Bensheim64678 Lindenfels
2SchmittJensBeamter1992Lindenfels64678 Lindenfels
3HördtRobinIndustriemechaniker1996Lindenfels64678 Lindenfels
4SchneiderGabriele LieselRentnerin1961Bensheim64678 Lindenfels
5MeisterMarcelBauingenieur1986Lindenfels64678 Lindenfels
6SteinmannArnoMaschinenbau-mechanikermeister1961Jugenheim64678 Lindenfels
7VetterStefanPflegefachkraft1978Weinheim64678 Lindenfels
8HübnerJuliaLehrerin2000Lindenfels64678 Lindenfels
9KeilCarolinAuszubildende2004Lindenfels64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Seidenbuch

Wahlvorschlag   Nr. 6    Bürger für Seidenbuch - BFS

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1RuckertNataschaselbstständig1989Heppenheim64678 Lindenfels
2BumannGeorgLand- und Forstwirt1952Seidenbuch64678 Lindenfels
3KuhnMarkusBeamter1967Frankenberg64678 Lindenfels
4GehbauerIrmtraudRentnerin1958Elmshausen64678 Lindenfels
5SoßnaTanjaAuszubildende2001Greiz64678 Lindenfels
6SvajdaTamásStudent2003Budapest64678 Lindenfels
7BauerLucaWasserversorgungs-techniker1999Bensheim64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Winkel

Wahlvorschlag   Nr. 3  Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1GrieserHeikoBauingenieur1964Bensheim64678 Lindenfels
2GrieserSonjaBauzeichnerin1970Bensheim64678 Lindenfels
3HildenbeutelMarvinMechaniker2002Lindenfels64678 Lindenfels
4DixSabineLehrerin1971Apolda64678 Lindenfels
5DixJakobStudent2003Heppenheim64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr 6  Lindenfelser Wählergemeinschaft – LWG

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1RoosJenniferOsteopathin1991Lindenfels64678 Lindenfels
2PfeiferBerndSchlosser1970Bensheim64678 Lindenfels
3GehronChristianHeizungsbauer1980Lindenfels64678 Lindenfels
4BitschPeterDiplom-Kaufmann1963Winkel64678 Lindenfels

Ortsbeiratswahl im Stadtteil Winterkasten

Wahlvorschlag   Nr. 3  Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1LettmannChristianRentner1954Zoppot64678 Lindenfels
2AndresHans-JoachimBeamter a. D.1960Bensheim64678 Lindenfels
3LettmannMarcSoftware-Ingenieur1985Darmstadt64678 Lindenfels
4PfeiferNorbertRentner1954Jugenheim64678 Lindenfels

Wahlvorschlag   Nr 6  Lindenfelser Wählergemeinschaft – LWG

Lfd.Nr.FamiliennameRufnameBeruf oder StandGeburtsjahrGeburtsortWohnort
1KoppFabianselbstständig1988Lindenfels64678 Lindenfels
2KredelMichaelMaschinenbauingenieur1995Lindenfels64678 Lindenfels
3WeberRolandWerkzeugschleifer1965Gadernheim64678 Lindenfels
4JostNiklasLeitender Angestellter1994Lindenfels64678 Lindenfels
5IhrigRolfRentner1957Jugenheim64678 Lindenfels
6SchimkoSibylleBürokauffrau1967Bensheim64678 Lindenfels
7VetterGeorg jun.Unternehmensberater1980Lindenfels64678 Lindenfels
8WeidmannPeter AndreSicherheitsingenieur1989Lindenfels64678 Lindenfels
9RettigMeiketechnische Sachbearbeiterin1976Lindenfels64678 Lindenfels
10ArrasGeorgBankkaufmann1966Bensheim64678 Lindenfels
11VetterGeorg sen.selbstständig1958Jugenheim64678 Lindenfels

Lindenfels, 20.01.2026  

Maximilian Klöss

Gemeindewahlleiter


Kommunalwahl am 15. März 2026 - Sitzung des Wahlausschusses


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026

Der Gemeindewahlleiter der Stadt 64678 Lindenfels: 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15.
März 2026

Hiermit fordere ich gemäß § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende Gemeindewahl in der Stadt Lindenfels sowie die Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken Eulsbach, Glattbach, Kolmbach, Seidenbuch, Schlierbach, Winkel und Winterkasten auf.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht zulässig.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten.

Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des
Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der
Wahlvorschläge (5. Januar 2025) nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Neben Deutschen sind auch die hier lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar: Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein (§§ 30 – 32 HGO).

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land Hessen im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.

Jede bzw. jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 11 Abs. 4 KWG).

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Lindenfels bzw. jeweiliger Ortsbezirk bezüglich Ortsbeiratswahlen) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

Vorschlagsberechtigt ist auch jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen (§ 12 Abs. 1 KWG).

Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl des Ortsbeirats können auch in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe auf Gemeindeebene aufgestellt werden. In diesem Fall muss die Partei oder Wählergruppe die Wahlvorschläge für sämtliche Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde in einer oder mehreren gemeinsamen Versammlungen aufstellen (§ 12 Abs. 2 KWG).

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der oder dem Versammlungsleiter/in, der oder dem Schriftführer/in und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und dass die Bewerberinnen und Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 5. Januar 2026 bis 18:00 Uhr schriftlich beim Wahlleiter (Gemeindewahlleiter der Stadt Lindenfels, Burgstraße 39, 64678 Lindenfels) einzureichen (§ 13 Abs. 1 KWG). Sie sollen nach den amtlichen Vordruckmustern eingereicht werden. Diese können von der Seite wahlen.hessen.de heruntergeladen werden. Sie werden aber auch direkt vom Gemeindewahlleiter zur Verfügung gestellt. Letzteres wird für weitere Hinweise im Einzelfall empfohlen.

Mit dem Wahlvorschlag (KW Nr. 6 zu § 23 Abs. 1 KWO) sind einzureichen:

- schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung im Wahlvorschlag einverstanden sind (KW Nr. 9),

- eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (KW Nr. 10),

- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Magistrats über ihre Wahlberechtigung (KW Nr. 7),

- die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden, mit den vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt (KW Nr. 11).

 

Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung durch den Wahlausschuss am 16. Januar 2026 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 5. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Maßgebliche Einwohnerzahl: 5.057 Einwohner

Zahl der zu wählenden Stadtverordneten: 31

Ortsbezirke und jeweils Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder:

Eulsbach

5

Glattbach

5

Kolmbach

7

Seidenbuch

7

Schlierbach

7

Winkel

5

Winterkasten

9

 

Lindenfels, den 19.12.2025

Maximilian Klöss
Wahlleiter