Stadtverwaltung Lindenfels im Odenwald

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (Grünschnitt, Astschnitt etc)

Für das Verbrennen von Grünschnitt und pflanzliche Abfällen, außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen gibt es lt. der geltenden Verordnung bestimmte
Voraussetzungen und Auflagen, die unbedingt einzuhalten sind.

Nachfolgend ein Auszug aus dieser Verordnung:

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen können außerhalb bebauter Ortsteile auf dem Grundstück
auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie nicht anderweitig entsorgt
bzw. verarbeitet werden können.

Die Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person,
bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 – 16:00Uhr,
samstags von 08:00 – 12:00 Uhr verbrannt werden
. Die Abfälle müssen so
trocken
sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklungverbrennen.
Bevor die Feuerstelle verlassen wird ist durch die Aufsichtsperson
sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind.

Folgende Mindestabstände sind zwingend einzuhalten:

-        100 Meter von Wohngebäuden

-        35 Meter von sonstigen Gebäuden

-        5 Meter bis zur Grundstücksgrenze

-        50 Meter zu öffentlichen Verkehrswegen (Straßen, Wege)

-        100 Meter von Wäldern und Naturschutzgebieten

-        20 Meter von Baumgruppen, Einzelbäumen, Baumalleen

Schutzpflanzungen und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Eine Anmeldung solcher Grünschnittverbrennungen beim städtischen Ordnungsamt oder bei der Feuerwehr ist künftig (ab dem 01.01.2018) nicht mehr erforderlich.

Wichtig ist jedoch unbedingt die Einhaltung der Vorschriften.

Sollte mindestens eine dieser Vorschriften nicht eingehalten werden und es zu einem Feuerwehreinsatz kommen, zählt das ursprünglich geplante „Nutzfeuer“ als Brand und ist durch die Feuerwehr abzulöschen. Dieser Einsatz ist –kostenpflichtig- und wird dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt!

Hinweis:

Für das Schneiden von Gehölzen gelten die Schutzzeiten nach dem Naturschutzgesetz (01.03. bis 30.09.)

Wird vom Deutschen Wetterdienst vor erhöhter Waldbrandgefahr gewarnt, ist von einer Verbrennung dringend abzusehen.

Für Rückfragen steht das städtische Ordnungsamt, Fr. Wengert 06255 306-54, ordnungsamt(at)lindenfels.de zur Verfügung