Online Wahlschein beantragen

Über folgenden Link können Sie ab dem 13. Januar einen Wahlschein beantragen:

Online Wahlscheinantrag

Eine Wahlbenachrichtigung mit QR-Code zum Online-Antrag erhalten Sie auch per Post.


Wahlteilnahme aus dem Ausland

Sie sind Deutsche oder Deutscher und leben im Ausland? Sie möchten wählen? Dann finden Sie alle Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen auf der Seite der Bundeswahlleiterin.


Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.


Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. [Quelle: bundestag.de]


Wie kann ich teilnehmen?

Urnenwahl:

Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 23. Februar 2025, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Bis auf die Wahlräume in Glattbach, Seidenbuch und Winkel, sind die Urnenwahlbezirke für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.

Briefwahl:

Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag (Antrag auf Wahlschein), dies ist auch online möglich. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Direktwahl:

Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab Anfang Februar 2025 persönlich im Rathaus wählen.


Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar per Post zugestellt. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter 06255 306 0 an uns.