Europawahl 2024

Wahlhelfer werden

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind für die Durchführungen von Wahlen unverzichtbar.

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Wer kann Wahlhelfer werden?

Um Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin werden zu können, müssen Sie:

  • - am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
  • - das 16. Lebensjahr vollendet haben (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
  • - seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • - nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

 

Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz

§ 6a Ausschluss vom Wahlrecht

Was bekomme ich für das Ehrenamt?

Die Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld. Für die Vorsitzenden der Wahlvorstände und Wahlausschüsse sind jeweils 35 Euro vorgesehen, für die übrigen Mitglieder jeweils 25 Euro.

Ihr Einsatzort

In Lindenfels gibt es insgesamt 9 Urnen- und 2 Briefwahlbezirke.

Im Wahlraum

Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahlraum im Stadtgebiet. Bei einer Mithilfe im Wahlraum sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, teilt sich der Wahlvorstand nach Beginn der Wahlhandlung auf zwei Schichten auf, zum Auszählen müssen alle wieder anwesend sein.

Briefwahlbezirke

Die beiden Briefwahlbezirke befinden sich in der Kernstadt im Rathaus und im Parkzimmer. In der Regel werden die Briefwahlbezirke durch Angestellte der Stadt besetzt.

Aufgaben als Wahlhelfer

Der Wahlvorstand setzt sich aus

  • - Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter
  • - Schriftführer und dessen Stellvertreter
  • - und 3 bis 5 Beisitzern

zusammen.

Um Sie optimal vorzubereiten gibt es 2-3 Wochen vor dem Wahltag für die Wahlvorsteher und Schriftführer eine Schulung.

Die Aufgaben des Wahlvorstandes umfassen unter anderem:

  • - Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
  • - Überprüfung der Wahlberechtigung
  • - Ausgabe der Stimmzettel
  • - Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • - Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
  • - Erstellung einer Wahlniederschrift

Sie haben Fragen?

Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail an wahlen[at]lindenfels.de oder rufen Sie uns unter 06255 / 306 83 an.