Landtagswahl am 8. Oktober 2023
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Lantagswahl.
Wahlhelfer werden - Wahlschein online beantragen - Votemanger Ergebnisse
Werden Sie Wahlhelfer!
Am Sonntag, den 08. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindenfels entscheiden an diesem Tag über die Zusammensetzung des nächsten Hessischen Landtages.
Die Durchführung der Wahl und die Ergebnissermittlung bringen umfangreiche Arbeiten mit sich.
Aufgaben des Wahlvorstandes:
- - Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
- - Überprüfung der Wahlberechtigung
- - Ausgabe der Stimmzettel
- - Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- - Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
- - Erstellung einer Wahlniederschrift
Dafür brauchen wir SIE.
Wir bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin und Wahlhelfer zu melden.
Voraussetzungen:
- Wahlberechtigt nach § 2 LWG, d.h.
- - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet und
- - seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz im Land Hessen hat
Sie brauchen keine Vorkenntnisse, die Abwicklung der Wahlen wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt. Jeder Wahlvorstand verfügt über eine/n geschulte/n Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in.
Alternativ können Sie sich gerne bei uns per Mail über wahlen[at]lindenfels.de melden.
Wahlschein online beantragen
Hier geht's zum Wahlscheinantrag.
Ab Montag, den 28. August 2023 bis Mittwoch, den 04. Oktober 23:59 Uhr haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, online einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein können Sie ganz bequem per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, oder aber in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises am Wahlsonntag wählen gehen.
Um einen Wahlschein beantragen zu können müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Lindenfels eingetragen sein. Mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung wurden Sie darüber informiert. Auf der Benachrichtigung finden Sie alle notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Selbstverständlich können Sie wie bisher die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Stadt Lindenfels zu den gewohnten Öffnungszeiten beantragen. Die persönliche Briefwahl im Rathaus, EG Zimmer 2, kann bis Freitag, den 06. Oktober 13:00 Uhr, durchgeführt werden.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung:
Fachbereich 10 - Wahlen
Magistrat der Stadt Lindenfels
Burgstraße 39
64678 Lindenfels
06255 306-80
06255 306-88
wahlen@lindenfels.de
Voraussetzungen:
Sie können an der Landtagswahl teilnehmen, wenn Sie am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Walberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- - das 18. Lebensjahr vollendet haben
- - Wohnsitz seit mindestens 6 Wochen im Land Hessen