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Rede zur Einbringung des Haushalts 2026

Stadt Lindenfels • Stadtverordnetenversammlung • 11. Dezember 2025

Liebe Lindenfelserinnen und Lindenfelser,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich sage ganz bewusst, herzlichen Dank an die Menschen, die für die Stadt Lindenfels tätig sind und jeden Tag mit begrenzten Mitteln einen super Job leisten. Oftmals geht die Tätigkeit über das Maß hinaus, das man erwarten dürfte. Ganz besonders bedanke mich bei Herrn Bernius und seinem Team für die Aufstellung des Haushalts 2026. Ich finde der Blick auf die heutige Tagesordnung zeigt, das Team Rathaus hat ein großes Maß an Wertschätzung verdient.

Herr Bernius und ich sind erst seit wenigen Monaten gemeinsam in Verantwortung für die Finanzen der Stadt Lindefels. Was wir vorgefunden haben, ist keine schwierige, sondern eine strukturell desolate Haushaltslage. Und ich sage ausdrücklich: Diese Lage ist nicht das Ergebnis einzelner Fehlentscheidungen der jüngeren Vergangenheit – sie ist das Ergebnis eines Systems, das die kommunale Ebene seit Jahren überfordert.

Effizienzsteigerungen herbeiführen, Einsparpotentiale suchen, strategische Ausrichtung zur Generierung von Mehreinnahmen, Implementierung Fördermittelmanagement und konsequente Ausgabendisziplin, das ist unser tägliches Brot. Manche dieser Maßnahmen wirken kurzfristig, manche dieser Maßnahmen haben einen Zeithorizont von vielen Jahren, bis sie Wirkung erzeugen. Einen schnellen Ausweg gibt es nicht – und wer etwas anderes verspricht, handelt unseriös.

Hemmungsverfügung, Zwischenverfügung, Haushaltssicherungskonzept und Überfinanzierung. Innerhalb weniger Wochen hat sich der Wort- und Erfahrungsschatz von uns allen, wie wir hier sitzen, immens erweitert. Das ist kein Fortschritt, das ist ein Alarmsignal.
Und damit sind wir noch nicht am Ende bei der Erweiterung unseres haushaltspolitischen Horizonts. Dazu gleich mehr.

Ich lege Ihnen heute meinen ersten Haushalt vor. Und ich sage offen: Ich bin nicht stolz einen solchen Haushalt vorlegen zu müssen. Dieser Haushalt ist ehrlich – aber er ist kein schöner Haushalt.
Es ist jedenfalls der letzte Haushalt mit dem Programm kompass 21. Dieses Programm ist ungeeignet für eine transparente und nachvollziehbare Haushaltspolitik. Wir werden in 2026 auf das Programm IKVS umstellen, damit effizienter, digitaler und transparenter arbeiten und nebenbei die Kosten im Bereich EDV senken. Die Stadtverwaltung und ich stehen für Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Wir legen die vollumfängliche finanzielle Situation der Stadt Lindenfels dar. Wir machen keine Rechentricks, keine Verschiebungen und keine kosmetischen Lösungen. Wer einen anderen Weg sucht, geht nicht auf unserem.

Ich sage in meiner Rede bewusst nichts über Land und Bund. Ich zitiere an dieser Stelle meinen sehr geschätzten Bürgermeisterkollegen Markus Röth aus Grasellenbach. Dieser Satz sagt ALLES: Besitzstandwahrung ist aller Reformen Untergang.

Zurück nach Lindenfels: Ich habe Ihnen zu Beginn eine Erweiterung unseres haushaltspolitischen Horizonts angekündigt. Dieser besteht darin Ihnen mit dem Haushalt 2026 einen Haushalt vorzulegen, der aktuell nicht genehmigungsfähig ist.

Sie haben richtig gehört, der vorliegende Haushalt mit dem Hebesatz Grundsteuer B von 1300 Punkten ist aktuell nicht genehmigungsfähig. Sie werden sich zurecht fragen, warum ich Ihnen einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt vorlege, so ist das doch meine gesetzliche Pflicht?
Ich lege Ihnen den Haushalt vor, um das Stadtparlament über die tatsächliche Situation unserer Finanzen zu informieren. Ich lege den Haushalt auch vor, um die Bürgerschaft darüber zu informieren, wo wir stehen. Ich lege ihn auch vor, um den übergeordneten Ebenen in Land und Bund deutlich vor Augen zu führen, was gerade in den Kommunen stattfindet, in der Hoffnung dass diese die katastrophale finanzielle Situation der kommunalen Familie verbessern. Die Hoffnung stirbt doch zuletzt?

Wir gehen gemeinsam in den vorgelegten Haushaltsplan der Stadt Lindenfels 2026. Ich mache auf die wesentlichen Punkte dieses Haushalts aufmerksam:

Seite 11
Erträge steigen um 556.391 Euro auf 14.364.157 Euro (nicht vollumfänglich ist die Steigerung der Wassergebühren enthalten)
Steuern steigen von 6.640.000 auf 7.057.049 Euro, darin sind bereits 620.000 Euro zusätzliche Erträge enthalten, da die Verwaltung mit 1.300 Hebesatzpunkten gerechnet hat (vgl. S. 13)

Seite 13
Grundsteuer mit 1300 Punkten.
Die Gewerbesteuer wird nach hohen Erträgen in 2025 nach unten korrigiert, da in 2025 hohe Nachzahlungen überwiesen wurden. Und wir jetzt bereits wissen, dass ein guter

Gewerbesteuerzahler die Stadt Lindenfels im September 25 verlassen hat. Nach den deutlichen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2024 setzt die Stadt verstärkt auf einen intensiveren Austausch mit den örtlichen Gewerbetreibenden, um verlässlichere Datengrundlagen zu erhalten und damit stabilere Ertragsprognosen erstellen zu können. Gleichzeitig verringern sich die Erträge aus der Einkommenssteuer (vgl. S. 13, S. 14). Die Umsatzsteuer steigt hingegen, die Planung erfolgte anhand des Finanzplanungserlasses, wonach die Bundesregierung von erheblichen Steigerungen ausgeht. Diese Ertragsart ist jedoch der niedrigste Faktor.

Seite 17+Seite 18
Der dunkle Balken, das ist die Stadt Lindenfels. Der helle Balken, das sind Kommunen in der vergleichbaren Größe wie wir. Zur Grundsteuer B, wir reißen nach oben aus, das stimmt, aber der mittelfristige Vergleich ist nicht realistisch, da alle Kommunen hessenweit erheblich nachziehen werden. Bereits im 1. Quartal 2025 lagen die 10 Kommunen, mit den höchsten Grundsteuer B Hebesätzen, über 1000 Punkten Grundsteuer B. Die Stadt Bensheim, mit derzeit glatt 1000 Punkten ist in dieser Top Ten noch nicht einmal dabei. Ich weiß von einigen Kommunen, die mit Blick auf die Kommunalwahl die aktuelle finanzielle Situation ihrer Kommune verschleiern. Selbst die Millionärsstädte Königstein im Taunus, Oberursel liegen jetzt schon bei 1290 bzw. 1275. Zur Gewerbsteuer: Hier sieht man deutlich, dass wir strukturell unterdurchschnittlich sind und bleiben werden. Der einzige Hebel das auszugleichen ist die Grundsteuer B.

Seite 20
Schlüsselzuweisungen wurden aufgrund des Finanzplanungserlasses gerechnet. Wir werden in 2026 weniger Schlüsselzuweisungen durch das Land Hessen haben, als in 2025. Dies liegt am Rückgang der Einwohnerzahlen im Luisenkrankenhaus.
Unter sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen steht der Betrag, den wir durch die Soforthilfe des Landes Hessen erhalten haben. 131.384,00 €.

Seite 23
Im Bereich Personal haben wir keine neuen Stellen eingeplant. Die Erhöhungen sind durch Tarifsteigerungen und durch die vorliegenden Höhergruppierungsanträge begründet. Tarifrecht bricht Haushaltsrecht, dies ist gesetzlich verankert.

Seite 25
Der dunkle Balken, das ist die Stadt Lindenfels. Der helle Balken, das sind Kommunen in der vergleichbaren Größe wie wir. Ich sage auch, dass es in unserer aktuellen Situation keine Denkverbote geben darf. Nur wer pauschal in den Raum wirft, wir müssen beim Personal sparen, der sollte sich diese Grafik verinnerlichen. Und: Motivation und Effizienzsteigerung der Mitarbeitenden ist durch pauschales Misstrauen in die Verwaltung nicht zu steigern. Wer am Personal sparen will, der muss auf andere Ebenen schauen. Stetig wächst die Zahl der Stellen in den uns übergeordneten Behörden. Was heißt das, wenn die Aufsichtsbehörden uns gegenüber personell überbesetzt sind? Das heißt für uns mehr Aufwand mit weniger Personal.

Seite 26
Fremdinstandhaltung wurde an den tatsächlichen Bedarf angepasst um ÜPL Vorlagen zu vermeiden.
Aufwendungen für Rechte und Dienste – wir sparen.
Materialaufwendungen für Reparatur und Instandhaltung, Orientierung an den tatsächlichen Zahlen

Seite 27
Der dunkle Balken, das ist die Stadt Lindenfels. Der helle Balken, das sind Kommunen in der vergleichbaren Größe wie wir. Wir sind deutlich unter dem Durchschnitt von Vergleichskommen, hier sind wir bereits umsichtig. Nicht enthalten ist die globale Minderausgabe, diese betrug im vergangenen Jahr 150 T Euro.

Seite 33
Nach aktuellen Zahlen kann der Überschuss aus Verwaltungstätigkeit nicht erwirtschaftet werden. Dies ist notwendig um die Tilgung zu bedienen.

Seite 50
Investitionsprogramm.
Das vorgelegte Investitionsprogramm ist transparenter als in den Vorjahren.
3,5 Mio Haushaltsreste aus den Vorjahren, die wir aufgelöst haben.
Auch interessant: Weniger Infrastrukturpauschale durch das Land Hessen. Warum auch immer?
Zu den einzelnen Produktbüchern kommen wir in den HFA-Sitzungen, vorab werden wir Erläuterungen zusenden.

Seite 74 ist jedoch sehr wichtig.
Wenn Kitas nicht wären, hätten wir keine finanziellen Sorgen.

Seite 121
Trotz Aufkommensneutralität in den Umlagesätzen zahlen wir 93.566,00 € mehr an den Kreis Bergstraße. Dies ist der Berechnungssystemtik geschuldet.

Seite 263
Erneut keine neuen Stellen im Stellenplan. Die neue 0,8er Stelle im Stellenplan könnte mit einer Reinigungskraft besetzt werden. Sollte das zustande kommen, werden sich die Sach- und Dienstleistungen entsprechend reduzieren. Wir prüfen derzeit, welche Variante die wirtschaftlichere ist. Eigene Reinigungskraft, oder Fremdleistung?

Ich weise darauf hin, dass der Ausdruck des Jahresabschlusses 2023 und des Haushalts 2026 1.800,00 € gekostet hat. Und das ist ein günstiger Preis. Für inhaltliche Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns die Haushaltsberatungen konstruktiv und sachlich durchführen, mit dem Ziel in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.Februar 2026 einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen. Ich bin davon überzeugt, wir werden es gemeinsam schaffen. Ein elementar wichtiger Schritt für einen Haushaltsausgleich ist die Erhöhung des Grundsteuer B Hebesatzes auf 1.300 Punkte.

Die Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.300 Punkte ist kein politischer Wunsch, sondern eine rechnerische Notwendigkeit. Alles was unter den 1.300 Punkten liegt wird nicht reichen. Ich weiß, das tut weh. Und ich bin empört darüber, dass der ehrenamtliche Kommunalpolitiker solche drastischen Entscheidungen treffen muss.

Politische Verantwortung misst sich nicht an Beliebtheit, sondern an Ehrlichkeit.

Die herausfordernde Aufgabe einen genehmigungsfähigen Haushalt hinzubekommen, sollten wir nicht in die nächste Legislaturperiode verschieben und wäre aus meiner Sicht gegenüber dem sich neu zu konstituierenden Parlament nicht kollegial. Aus diesem Grund legen wir den Haushalt in der heutigen Sitzung vor, so können die Beratungen beginnen.

Mein Credo ist darüber hinaus, nach den Haushaltsberatungen ist vor den Haushaltsberatungen. Die Verwaltung sieht sich in der Pflicht täglich an der finanziellen Stabilisierung der Stadt Lindenfels zu arbeiten. Der kritische Blick auf das Zahlenwerk beginnt nicht mit Vorlage eines Haushaltsplans und endet nicht mit einer Verabschiedung des Haushalts. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir mit Konstituierung des neuen Parlaments schnellstmöglich eine Haushaltsgruppe bilden, die sich zur Daueraufgabe macht, die finanzielle Situation der Stadt Lindenfels zu stabilisieren.


Ich habe zwei Lebensmottos:
Heute ist ein schöner Tag und ich habe gute Laune. Die habe ich seit Wochen mit Blick auf die Finanzen nicht.
Und
Das Glück folgt den Mutigen.

Dieser Haushalt ist kein Ziel, sondern ein Ausgangspunkt. Der erste ehrliche Schritt auf einem schwierigen Weg, den wir gemeinsam gehen müssen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Maximilian Klöss
Bürgermeister der Stadt Lindenfels

Hier können Sie den aktuellen Haushaltsentwurf downloaden



Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtliche Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Aufgrund des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) wird folgendes bekannt gegeben:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I 2006, S. 606) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33) wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 die Öffnung von Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Lindenfels (Innenstadtbereich) an folgenden Sonntagen freigegeben.

10. Mai 2026 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr aus Anlass des Mittelaltermarkts Burg Lindenfels,
2. August 2026 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr aus Anlass des Burg- und Trachtenfestes
6. September 2026 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr aus Anlass des Ökomarktes
4. Oktober 2026 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr, aus Anlass der Brauchtumstage.

In diesem Zusammenhang sind folgende Vorschriften einzuhalten:
Arbeitszeitgesetze, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz.

gez. Klöss
Bürgermeister

 


Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

– Hebesatzsatzung –

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindenfels in der Sitzung am 12.12.2024 die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 990 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.
Kleinbeträge der Grundsteuer werden abweichend von § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt zur Zahlung fällig: - Jahresleistungen bis zu 15 € in einem Jahresbetrag am 15.08., Jahresleistungen bis zu 30 € in zwei Jahresbeträgen am 15.02. und 15.08.

§ 2 Gültigkeit
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Lindenfels, 23.12.2024 Magistrat der Stadt Lindenfels

gez. Michael Helbig
Bürgermeister


Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Lindenfels (SpappStS)

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der StadtLindenfels am 12. Dezember 2024 die folgende Satzung beschlossen:

 § 1 Steuererhebung
Die Stadt Lindenfels erhebt eine Steuer auf das Spielen an Spielgeräten und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe der in § 2 im  Einzelnen aufgeführten Besteuerungstatbestände.

§ 2 Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände

(1) Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für

1. die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten, soweit sie öffentlich zugänglich sind,
2. das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen um Geld oder Sachwerte.

(2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis betreten werden dürfen.

§ 3 Bemessungsgrundlagen
Die Steuer bemisst sich
1. zu § 2 Abs. 1 Nr. 1: nach der elektronisch gezählten Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahmen abzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllungen);
2. zu § 2 Abs. 1 Nr. 2: nach der Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume.

§ 4 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt zu § 2 Abs. 1 Nr. 1: 2
je angefangenem Kalendermonat und Gerät
1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v.H. der Bruttokasse,
2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 8 v.H. der Bruttokasse,
3. Sofern ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den Nachweisn ach § 7 Absatz 4 ermöglicht verfügt, beträgt die Steuer a. in Spielhallen 60 Euro,
b. in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 40 Euro,
4. für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben
35 v.H. der Bruttokasse,

zu § 2 Abs. 1 Nr. 2:
je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat 35 Euro.
(2) Ist der Betrag der Bruttokasse bei einem Gerät und in einem Kalendermonat negativ, findet eine Verrechnung mit dem Betrag der Bruttokasse anderer Geräte oder für andere
Kalendermonate nicht statt.
(3) In den Fällen, in denen die Bruttokasse nach § 3 Ziff. 1 nicht nachgewiesen wird, schätzt der Magistrat die Bruttokasse.

§ 5 Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Veranstalter. In den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 gilt der Halter (Eigentümer bzw. derjenige, dem das Gerät vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist) als
Veranstalter.

§ 6 Anzeigepflicht
Der Veranstalter ist verpflichtet,
a. im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 1 das Aufstellen von Spielgeräten,
b. im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 2 den Beginn des Spielbetriebs und die Gesamtfläche der dem Spielbetrieb dienenden Räume unverzüglich der Stadt - Steueramt - mitzuteilen.

§ 7 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes.
(2) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist dem Magistrat eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als
Steuerfestsetzung. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Steuererklärung bei der Stadt eingegangen ist.
(3) Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung
festzusetzen ist. In diesem Fall ist die Steuer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
(4) Bei der Besteuerung nach der Bruttokasse sind den Steueranmeldungen nach Abs. 2 Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum beizufügen, die als
Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes, die Spieleinsätze, die Gewinne, den Kasseninhalt, Nachfüllungen,
Tagesjournal, Auszahlvorrat, Kasse, Türöffnungen und Spielstatistik enthalten müssen.In den Fällen, in denen der Steuerschuldner seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser
Satzung nicht nachkommt, wird die Besteuerungsgrundlage für die entsprechenden Zeiträume geschätzt und die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt.

§ 8 Steueraufsicht und Prüfungsvorschrift

Die Stadt - Steueramt - ist berechtigt, zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die
Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen, insbesondere die nach § 7 Abs. 4, die Vorlage aktueller Zählwerksausdrucke zu verlangen sowie den
Fiskaldatenspeicher auszulesen.


§ 9 Geltung des Gesetzes über kommunale Abgaben
Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, sind die §§ 4 bis 6 des Gesetzes über kommunale Abgaben in ihrer jeweiligen Fassung anzuwenden.


§ 10 Übergangsvorschrift
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits aufgestellten Geräte sind dem Magistrat durch den Veranstalter spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Satzung mitzuteilen.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Lindenfels über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte vom 25. August 2011 außer Kraft.

Lindenfels, 23.12.2024 Magistrat der Stadt Lindenfels
gez. Michael Helbig
Bürgermeister