Bürgerservice der Stadt Lindenfels im Odenwald

Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtliche Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Aufgrund des § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) wird folgendes bekannt gegeben:
 

Gemäß § 6, Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I 2006, S. 606) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 13. Dezember 2019 (GVBl. I, S 434) wird abweichend von § 3,
Abs. 2, Nr. 1 die Öffnung von Verkaufsstellen in der Kernstadt der Stadt Lindenfels (Innenstadtbereich) an folgenden Sonntagen freigegeben.

26. März 2023 in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr aus Anlass des Hobby-, Künstler u. Ostermarktes,
6. August 2023 in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr aus Anlass des Burg- und Trachtenfestes
3. September 2023 in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr aus Anlass des Ökomarktes
1. Oktober 2023 in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr, aus Anlass der Brauchtumstage.

In diesem Zusammenhang sind folgende Vorschriften einzuhalten:
Arbeitszeitgesetze, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz.